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   RG, 30.10.1943 - GSE 31/43   

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https://dejure.org/1943,298
RG, 30.10.1943 - GSE 31/43 (https://dejure.org/1943,298)
RG, Entscheidung vom 30.10.1943 - GSE 31/43 (https://dejure.org/1943,298)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1943 - GSE 31/43 (https://dejure.org/1943,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach welchen Gesichtspunkten beurteilt sich die Zuweisung der gemeinsam für den ehelichen Haushalt gemieteten Wohnung an den einen oder anderen Ehegatten, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden worden ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 172, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Es sind bei einer solchen Sachlage nur an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung hohe Anforderungen zu stellen (RGZ 167, 171 [176] - Alpenmilch - RGZ 172, 127 [131] - Fettchemie -).

    Da es im Ausstattungsrecht allein auf die Verkehrsgeltung ankommt, die einen tatsächlichen Zustand darstellt, kann, wenn diese Verkehrsanerkennung erreicht ist, der Rechtsschutz auch nicht mit der Begründung versagt werden, es stände ihm ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber entgegen (RGZ 172, 127 [131] - Fettchemie - RG GRUR 1933, 243 ff - Funkdienst -).

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Grundsätzlich kann auch nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung der Rechtsschutz, wenn ausreichende Verkehrsanerkennung gegeben ist, nicht mit der Begründung versagt werden, es stehe ihm ein Freihaltungsbedürfnis der Mitbewerber entgegen (RGZ 172, 127, 131 - Fettchemie; BGHZ 21, 182, 196 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; Urt. d. Senats vom 21. April 1959 I ZR 189/57 - Teekanne).
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